HU-Wunschtermin zur Hauptuntersuchung

Sparen Sie sich lange Wartezeiten und unnötige Anrufe bei der nächsten HU/AU – wählen Sie Ihren Wunschtermin aus. Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil: unsere zertifizierten Prüfingenieure sorgen für eine zuverlässige und professionelle Abnahme.

HU-Wunschtermin zur Hauptuntersuchung

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Hauptuntersuchung bei TÜV Hessen

Filmbeitrag zur Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung


Ganz in Ihrer Nähe: Unsere Fachleute prüfen Ihr Fahrzeug unabhängig in Hessen. Unser Tipp: Vereinbaren Sie online einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden. Selbstverständlich können Sie auch gerne ohne Termin zu uns kommen.


Wie läuft die Hauptuntersuchung, die im Sprachgebrauch „TÜV-Prüfung“ heißt, ab?


Wir prüfen Beleuchtung, Bremsen, Reifen und Räder, Lenkung, Fahrgestell und Karosserie sowie elektrische Leitungen. Selbstverständlich können Sie bei der Prüfung direkt dabei sein. Ist alles erledigt, erläutert unser Sachverständiger Ihnen das Untersuchungsergebnis und weist Sie auch auf ggf. vorhandene künftige Schwachstellen Ihres Fahrzeuges hin. Sie erhalten einen schriftlichen Untersuchungsbericht. Bewahren Sie diesen bitte bis zur nächsten Hauptuntersuchung auf. Weist Ihr Fahrzeug Mängel auf, haben Sie einen Monat Zeit, um diese zu beheben. Die Nachkontrolle führen wir gerne wieder für Sie durch. Die Plakette wird übrigens nicht rückdatiert.


Nach bestandener HU steht der nächste Termin erst wieder nach 24 Monaten an. Unser Tipp: Legen Sie Warnweste, Warndreieck und Verbandkasten auf den Beifahrersitz, bevor Sie sich bei uns anmelden.

Checkliste Hauptuntersuchung

Bereiten Sie Ihr Fahrzeug auf die Hauptuntersuchung vor - mit der Checkliste zur Hauptuntersuchung von TÜV Hessen.

Wann muss mein Auto zur nächsten Hauptuntersuchung (HU)?


Der Zeitpunkt der Fälligkeit der HU wird seit rund 50 Jahren durch die runde Plakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen angezeigt. Dabei ist das Jahr im Mittelkreis der Plakette vermerkt, während der Fälligkeitsmonat immer durch die Zahl angezeigt wird, die am oberen Rand der Plakette steht.

Die HU-Plakette richtig lesen

Die HU-Plakette ist der Sticker, der nach einer bestandenen Hauptuntersuchung (HU) an dem hinteren Nummernschild des Fahrzeugs angebracht wird. Die Plakette zeigt an, wann die nächste Hauptuntersuchung (HU) fällig ist.


Auf einen Blick

  • In der Mitte der Plakette befindet sich die zweistellige Jahreszahl, die das Jahr der nächsten fälligen HU anzeigt.
  • Auch die Farbe der HU-Plakette gibt an, in welchem Jahr das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung muss.
  • Die Ziffer an der obersten Stelle der Plakette zeigt den Monat der nächsten HU an
  • Der schwarze Balken ist ein weiterer Hinweis auf den Fälligkeits-Monat der Hauptuntersuchung.

Wofür stehen die Zahlen der HU-Plakette?


Die Zahlen von eins bis zwölf sind im äußeren Ring der Plakette angeordnet und repräsentieren die Monate des Jahres. Die auf der Plakette obenstehende Zahl zeigt den Monat der nächsten fälligen HU an. Steht hier eine Zehn, ist die nächste Hauptuntersuchung im Oktober durchzuführen. Die zweistellige Zahl in der Mitte der Plakette gibt das Jahr an, in dem die nächste HU fällig ist. Eine 24 heißt, dass die Hauptuntersuchung im Jahr 2024 erfolgen muss.

Welche Funktion hat der schwarze Balken?


Weil die Ziffern zur Angabe des Monats der nächsten HU aus weiterer Entfernung schlecht zu erkennen sind, dient der schwarze Balken zusätzlich zur Visualisierung des Fälligkeitsmonats der Hauptuntersuchung. Der Balken funktioniert wie ein Uhrzeiger und zeigt auf den Bereich der Plakette, in dem sich auf einem Uhrenziffernblatt die Ziffer für den entsprechenden Monat befinden würde. Zeigt die Kerbe des Balkens auf die Zehn-Uhr-Position der Plakette, ist die HU im Oktober fällig.


Weshalb gibt es verschieden farbige HU-Plaketten?

Die Farbe der Plakette hilft, das Jahr der aktuellen Prüfung schnell zu identifizieren. Das Schema folgt dabei einem festen Zyklus. Die Farbe der Plakette wiederholt sich in einem Rhythmus von sechs Jahren.

Weitere Hinweise


Eine abgelaufene Prüfplakette auf Ihrem Fahrzeug kann bei einer Polizeikontrolle zu Strafen führen. Darüber hinaus liegt der Verdacht nahe, dass Ihr Fahrzeug möglicherweise nicht verkehrssicher ist. Absolvieren Sie die nächste Hauptuntersuchung rechtzeitig, um Bußgelder und mögliche Punkte in Flensburg zu vermeiden.

Folgen einer überzogenen Hauptuntersuchung


Die Hauptuntersuchung (HU) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen. Doch was passiert, wenn die regelmäßige Prüfung nicht absolviert wird? Wir zeigen, welche Strafen und Kosten auf Fahrzeughalter zukommen.


Strafen, Gebühren und Bußgeld: Folgen einer überzogenen Hauptuntersuchung


Wie lange darf eine HU zurückliegen?

Der Termin für die Hauptuntersuchung darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, zeigt die Prüfplakette am hinteren Kfz-Kennzeichen. Ein entsprechender Vermerk befindet sich in der Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein genannt.


Droht eine Strafe, wenn die HU abgelaufen ist?

Eine verpasste Hauptuntersuchung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann teuer werden. Die Höhe der Strafe regelt §29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Wie hoch das Bußgeld wird, hängt davon ab, wie lange die fällige Hauptuntersuchung überzogen wurde. Ein weiterer Faktor ist die Frage, ob es sich um ein Privatfahrzeug oder ein Nutzfahrzeug handelt, bei dem eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, etwa Taxen oder Lkw.


Bußgeld und Punkte in Flensburg


Folgende Strafen sieht die StVZO bei nicht sicherheitsprüfpflichtigen Fahrzeugen vor:


  • bis 2 Monate: in der Regel keine Konsequenzen.
  • 2 bis 4 Monate: 15 Euro
  • 4 bis 8 Monate: 25 Euro
  • mehr als 8 Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

 


Folgende Bußgelder sieht die StVZO bei Fahrzeugen mit Sicherheitsprüfung vor:


  • bis 2 Monate: 15 Euro
  • 2 bis 4 Monate: 25 Euro
  • 4 bis 8 Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • mehr als 8 Monate: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg


Fallen bei der Prüfung zusätzliche Kosten an?

Wird die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzogen, wird aus der Prüfung eine "erweiterte HU" oder „Ergänzungsuntersuchung“. Dafür fallen etwa 20 Prozent zusätzliche Kosten an. Abhängig davon, wie lange die Prüfung überzogen wurde, können weitere Gebühren anfallen.


Wird die neue Prüfung rückdatiert?

Seit 2012 erfolgt keine Rückdatierung. Auch wenn der ursprüngliche Termin nicht eingehalten wurde, ist die nächste HU erst wieder zwei Jahre nach dem tatsächlichen Prüftermin fällig.


Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit abgelaufener HU?

Bei einem Unfall sind die Ansprüche des Unfallgegners in der Regel von der Kfz-Versicherung abgedeckt, selbst wenn die HU zum Zeitpunkt des Unfalls abgelaufen ist. Allerdings kann die Versicherung einen Teil der Schadenssumme vom Versicherten zurückfordern, falls sicherheitsrelevante Mängel am Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls vorhanden waren, die bei einer HU aufgefallen wären.


Mängelkarte der Polizei

Wird man bei einer Verkehrskontrolle mit abgelaufener Plakette erwischt, kann die Polizei eine Mängelkarte ausstellen. Damit ist man verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb einer festgelegten Frist zur Hauptuntersuchung vorzuführen und den Mangel zu beheben.


Tipps zur Vermeidung einer überzogenen Hauptuntersuchung

Terminerinnerung einrichten: Nutzen Sie unseren kostenlosen Service zur nächsten HU-Erinnerung, wenn Sie Ihren Online-Termin buchen.


Frühzeitig Termine vereinbaren: Buchen Sie den Termin für Ihrer nächste HU bequem online und vermeiden Sie Wartezeiten. 

Allgemeine Fragen zur Hauptuntersuchung

Wir beantworten Ihre häufig gestellten Fragen zur Hauptuntersuchung (FAQ).

Was kostet die Hauptuntersuchung (HU)?

Hier erhalten Sie Informationen zu Preisen und Gebühren.

Was muss ich zur Hauptuntersuchung mitbringen?

Für die HU benötigen Sie nur den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung, Teil I) und eventuell vorhandene Anbaubestätigungen oder ABE (zum Beispiel für Aluräder).

Wie kann ich mein Fahrzeug auf die Hauptuntersuchung vorbereiten?

Eine gute Vorbereitung auf den Termin erhöht die Chance, im ersten Anlauf die begehrte HU-Plakette zu bekommen. Hier finden Sie unsere Checkliste "So bereiten Sie Ihr Fahrzeug für die Hauptuntersuchung vor" (PDF).

Was muss ich noch beachten, wenn ich zur HU komme?

Bitte achten Sie außerdem darauf, dass das Warndreieck, Warnweste und der Verbandskasten bereitliegen.

Kann ich bei der Prüfung meines Fahrzeugs dabei sein?

Selbstverständlich dürfen Sie dem Prüfer bei der Hauptuntersuchung zuschauen. Sie haben die Wahl, ob Sie bei der Untersuchung Ihres Fahrzeugs dabei sein möchten oder im Wartebereich einen Kaffee trinken.

Mein Verbandkasten ist abgelaufen. Woher bekomme ich nun schnell einen neuen?

Sollte eine Warnweste in Ihrem Fahrzeug fehlen oder der Verbandkasten abgelaufen sein, können Sie diese gerne vor Ort bei uns kaufen.

Was passiert, falls mein Fahrzeug keine Plakette bekommt?

Sie erhalten von uns einen ausführlichen Prüfbericht. Darin ist aufgeführt, welche Mängel an Ihrem Fahrzeug vorliegen. Lassen Sie diese von Ihrer Werkstatt beheben. Dafür haben Sie einen Monat Zeit.

Wie kann ich bezahlen?

Wir akzeptieren Bargeld und deutsche Debitkarten (EC-Karten). Eine Kreditkartenzahlung ist nicht möglich. An Kleinprüfstellen ist die Debitkartenzahlung nur eingeschränkt möglich.

Kann ich auf Rechnung bezahlen?

Eine Zahlung auf Rechnung ist nur für Geschäftskunden möglich, die bei uns eine Kundennummer haben.

Brauche ich einen Termin?

Ein Termin hilft Ihnen Wartezeiten zu vermeiden und besser zu planen, ist aber nicht zwingend erforderlich. Termine können Sie telefonisch unter 061425506235 oder online vereinbaren.

Muss ich als Halter persönlich vorbeikommen?

Nein, wir benötigen nur den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung, Teil I) und eventuell vorhandene Anbaubestätigungen oder Allgemeine Betriebserlaubnisse. Sie brauchen keine Vollmacht des Halters mitzubringen.

Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?

Eigentlich gar nicht. Bei Pkws und Motorrädern gilt: Die nächste HU ist grundsätzlich 24 Monate nach dem jeweils letzten Untersuchungstermin fällig. Dafür haben Sie den kompletten Fälligkeitsmonat Zeit. Ist Ihre Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen, müssen wir eine vertiefte Prüfung durchführen, die wir Ihnen mit einem Aufschlag von 20 Prozent berechnen müssen. Eine Rückdatierung der Prüfung / neuen Plakette findet nicht statt. Ist Ihre Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen und Sie geraten in eine Verkehrskontrolle, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld und bei langen Überschreitungen sogar mit einem Bußgeld und Punkten rechnen. Kritisch ist es auch, mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt zu werden. Dann können Sie von der Versicherung in Regress genommen werden. Übrigens: Wir erinnern Sie gerne rechtzeitig an die Fälligkeit Ihrer nächsten HU – bequem und kostenlos. Registrieren Sie sich für unseren HU Online-Erinnerungsservice per E-Mail.

Mein Fahrzeug ist gerade abgemeldet, die HU fällig, und ich möchte es neu zulassen. Was muss ich beachten?

Wenn Sie kein Kennzeichen reserviert haben, müssen Sie vor der Hauptuntersuchung zur Zulassungsstelle und die Zulassung einleiten. Dafür benötigen Sie die EVB-Nummer der Versicherung und Ihre Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung, Teil I und II). Dann erhalten Sie von der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen. Damit können Sie zu uns fahren und die HU durchführen lassen. Anschließend können Sie mit der Bescheinigung über die bestandene Hauptuntersuchung die Zulassung abschließen. Aber auch die Reservierung des vorherigen Kennzeichens reicht dann nicht aus. Hier kann Ihnen aber die Zulassungsstelle unter Vorlage der EVB-Nummer eine Vorfahrtsgenehmigung erteilen.

Noch Fragen zur Hauptuntersuchung?

Ihre Frage haben wir mit dieser FAQ-Seite nicht beantwortet?

Kein Problem -  rufen Sie uns an. Gerne beantworten wir Ihre Frage dann persönlich.

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