Seit dem 01. März 2007 gilt die sogenannte „Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge“.
In dieser Verordnung ist zum einen geregelt, dass Städte und Kommunen berechtigt sind, Umweltzonen mit dem Ziel einzurichten, die Feinstaubbelastung zu verringern. Zu den ersten Städten die von dieser Möglichkeit bereits zum 01. Januar 2008 Gebrauch gemacht haben zählen Berlin, Hannover und Köln. Am 1. März 2008 folgten Umweltzonen in Stuttgart, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Tübingen und Ilsfeld. Weitere Städte nicht nur im süddeutschen Raum wollen noch folgen.
Zum anderen wird durch diese Verordnung festgelegt, welche Fahrzeuge welche Feinstaubplakette erhalten. In Abhängigkeit vom Schadstoffausstoß und von der Antriebsart (Otto- oder Diesel-Motor) wird diese Plakette zugeteilt, die es in drei verschiedenen Farben gibt (rot, gelb, grün).
Für nur 5,-€ erhalten sie bei uns ihre Feinstaubplakette.
© Autohaus Inoglu GmbH Premium Neu - Gebrauchtwagen / Meisterbetrieb .
